Die rot-grüne Regierungskoalition hat am Mittwoch im Niedersächsischen Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird:

„Das Land unterstützt alle öffentlichen Schulen in diesem Jahr mit finanziellen Zuschüssen von 17,5 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 mit 30 Millionen Euro jährlich bei den Kosten für die Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen“, erklärt dazu der SPD-Landtagsabgeordnete Ulrich Watermann.

„Die vielen Schulen hier bei uns im Landkreis, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden, werden also bei den Kosten für bauliche, personelle und sonstige Maßnahmen für die Inklusion maßgeblich unterstützt“, macht Watermann deutlich.

„Wenn Inklusion an den Schulen in Niedersachsen gelingen soll, muss das Land die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist mit diesem Gesetz der Regierungskoalition jetzt gelungen“, betont der SPD-Politiker. Es sei bedenklich, dass die CDU/FDP-Opposition sich dem Recht auf schulische Inklusion von Menschen mit Behinderungen entgegenstellt. Die Opposition rede nur oberflächlich von Inklusion, habe aber bei diesem wichtigen Gesetz nicht mitgestimmt und damit ihre eigentliche Position verraten, stellt Watermann verwundert fest.

„Eine Gesellschaft, in der Ausgrenzung an der Tagesordnung ist, ist nicht die Gesellschaft, für die wir als Sozialdemokraten stehen“, so Watermann. Eine fehlende Rampe für Rollstuhlfahrer, ein nicht schallgedämmter Raum oder ein fehlender Fahrstuhl dürfe nicht der Grund für das Scheitern von gemeinsamem Lernen und Leben sein, betont Watermann abschließend.