Zur Vorstellung des Jahresberichts des Petitions-ausschusses des Deutschen Bundestages erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Lösekrug-Möller:

Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Dieses Grundrecht nahmen im Jahr 2007 viele wahr: den Petitionsausschuss erreichten 16.260 Petitionen. Das sind 65 Petitionen pro Tag.

13 Prozent der Eingaben erreichten den Petitionsausschuss über das Internet. Dies ist möglich, weil im Jahr 2005 auf die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion das Petitionsrecht modernisiert wurde. Die E-Mail-Petition ist nicht die einzige Neuerung. Seit der Modernisierung gibt es auch die öffentliche Petition. Eine solche Petition ist im Internet des Petitionsausschusses sichtbar, sie kann mitgezeichnet und es können Diskussionsbeiträge zu der Petition abgegeben werden.

Im Jahr 2007 wurden über 570 öffentliche Petitionen nicht nur in 25.000 Beiträgen diskutiert, es gab zu ihnen 830.000 unterstützende Unterschriften. Einige öffentliche Petitionen wurden in öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses beraten. Die letzte öffentliche Sitzung fand im Mai 2008 zum Thema Gesundheit statt. Die nächste Sitzung ist für Oktober 2008 geplant. Insgesamt 40 Petenten konnten bereits vor den Mitgliedern des Petitionsausschusses und in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Bundesministerien ihr Anliegen vortragen.

Die meisten Petitionen betrafen mit 25 Prozent den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 12 Prozent kamen aus dem Bereich des Bundesministerium der Justiz, 11 Prozent aus dem Bereich des Bundesministerium der Finanzen. Dabei ist nicht jede Petition eine Beschwerde. Den Petitionsausschuss erreichten Bitten zur Gesetzgebung, Beschwerden über das Verwaltungshandeln, Anregungen, Kritik aber auch Lob.

Die Modernisierung des Petitionsrechts hat für die SPD-Bundestagsfraktion erst angefangen. Die wissenschaftliche Begleitung des Modernisierungsprozesses macht es erst möglich, den klassischen Petenten zu entdecken: Er ist männlich, gut ausgebildet, mittleren Alters. Als ihre Aufgabe versteht die SPD-Bundestagsfraktion die Modernisierung des Petitionsrechts fortzutreiben, um diejenigen zu erreichen, die noch nicht so stark repräsentiert sind: junge Leute, Migranten, Frauen, bildungsferne Schicht. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, das Petitionsverfahren noch leichter zugänglich, einfacher, verständlicher und benutzerfreundlicher zu machen.