Am 27. September sind wieder Wahlen in Deutschland. Aber wie ist es eigentlich um die Mitsprache des Volkes in dieser Demokratie bestellt? Ist das Kreuz auf dem Wahlzettel die einzige Möglichkeit, Einfluss zu nehmen? Das Petitionsrecht gibt Bürgern die Chance, den Volksvertretern – unabhängig von welcher Partei - eigene Ideen vorzustellen. Und das geht mittlerweile auch ganz einfach: per Internet.

Mit der ePetition wurde ein uraltes demokratisches Recht in die Gegenwart übertragen. Durch die Initiative der SPD können seit Beginn der Legislaturperiode Petitionen auch über das Internet an den Bundestag gerichtet werden. Die Petition (lat. „petitium“ Gesuch, Antrag) macht es jedem Bürger möglich, dem Parlament gegenüber ein Anliegen zu vertreten. Dieses Recht ist durch Artikel 17 Grundgesetz geschützt.

Jeder Vorschlag wird geprüft

Im Internetportal des Deutschen Bundestages (https://epetitionen.bundestag.de) werden die eingereichten Gesuche zur möglichen „Mitzeichnung“ veröffentlicht. Besonders aufmerksam werden dort die Petitionen beachtet, die sich mit politischen Forderungen im Online-Bereich beschäftigen. „Wir prüfen jeden Vorschlag, jeden Gesuch gleichermaßen“, sagt die Sozialdemokratin Gabriele Lösekrug-Möller.

Keine Beleidigungen

Ob eine Petition öffentlich wird, entscheidet zunächst der Petent. Er kann seinen Vorschlag zur öffentlichen Diskussion stellen und über das Internet um Unterstützer werben. Findet sein Anliegen innerhalb von 6 Wochen mindestens 50 000 Unterstützer, gilt die Petition als öffentlich, sofern sie nicht gegen Ausschluss-Kriterien wie Beleidigung oder Verunglimpfung oder auch „offensichtliche Erfolglosigkeit“ verstößt.

Auf gute Argumente angewiesen

„Eine öffentliche Petition fördert den Austausch von Argumenten“, sagt die Sprecherin der SPD-Fraktion im Petitionsausschuss, Gabriele Lösekrug-Möller. „Darauf ist eine Demokratie angewiesen“, so die SPD-Abgeordnete weiter. Eine Petition, die sich gegen den Verbot von Spielen wie Paintball richtete erreichte mehr als 35.000 Unterzeichner und 644 Diskussionsbeiträge. Die Petition gegen die Internetsperren unterstützten mehr als 134.000 Menschen, mehr als 11.000 Menschen haben dazu Diskussionsbeiträge abgegeben.

Petitionen häufig von gebildeten Männern

Das Interesse am Online-Angebot des Bundestages steigt stetig. Derzeit sind es mehr als 2500 Beiträge monatlich - vom Jahresanfang bis zum Sommer dieses Jahres waren es fast 800 000 Nutzer, die sich als Unterstützer an Petitionen beteiligten. Die technischen Kapazitäten stoßen damit an ihre Grenzen. Lösungen sind laut Bundestag aber bereits in Planung. Übrigens ist das Petitionsrecht ist nicht an die Staatsangehörigkeit, das Alter oder einen sonstigen Status gebunden. Es gibt nur eine Voraussetzung: Die Petition muss schriftlich mit Namen und Anschrift eingereicht werden.

Nach Forschungen des Bundestags ist der durchschnittliche „Petent“ männlich, über vierzig und gut gebildet. Häufig gehört er einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband an. Frauen sind hingegen besonders im Bereich der öffentlichen Petitionen vertreten. „Das Petitionsrecht ist bürgerfreundlich und gut für die Menschen. Und das ist gut für die Demokratie“, urteilt Gabriele Lösekrug-Möller. msch

Quelle: www.vorwaerts.de