Die Kasseler K+S AG plant zukünftig Salzlauge auch direkt über eine Pipeline in die Weser einzuleiten. Dieses Vorhaben wird für die Weser und die angrenzenden Gebiete – Hannoversch Münden, Höxter, Holzminden, Hameln, Schaumburg, und weitere Kommunen Weser aufwärts – starke Auswirkungen haben. Die SPD-Europaabgeordnete Erika Mann verweist darauf, dass hierbei – wie auch für die Einleitungen in die Werra – nachhaltig die exakten Kriterien und Fristen der EU-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG eingehalten werden müssen.

Die derzeitige Wasserqualität der Werra erfüllt nicht die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, weshalb mehrere Artikel greifen: Die zuständigen Behörden müssen bis zum 22. Dezember 2009 einen Bewirtschaftungsplan (Artikel 13) und ein Maßnahmenprogramm (Artikel 11) für das Einzugsgebiet der Weser nach einer umfassenden Anhörung der Öffentlichkeit (Artikel 14) vorlegen.

Die am 4. Februar 2009 den Ländern Hessen, Thüringen sowie K+S geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen „Gesamtrahmen für eine nachhaltige Kaliproduktion in Hessen und Thüringen“ habe die niedersächsischen Regionen vor vollendete Tatsachen gestellt. Ob der Runde Tisch „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ als Vertreter der niedersächsischen Öffentlichkeit hier ausreiche, sei zu prüfen, so Erika Mann. Niedersächsische Landkreise, Städte und Kommunen entlang der Weser sowie Landwirtschafts-, Umweltschutz- und Tourismusverbände müssen aus Sicht von Erika Mann weitaus stärker als bisher in das laufende Verfahren einbezogen werden, da sie von dem am 26. Mai 2009 vorgestellten Gesamtkonzept der K+S AG voraussichtlich stark betroffen sind. Erika Mann: „Ich hätte mir an dieser Stelle weitaus mehr Rückendeckung vom Land Niedersachsen gewünscht.“ Anrainerstädte und -kommunen der Weser haben in den vergangenen Jahren mit viel Energie ein attraktives Tourismusangebot aufgebaut, das für diese Regionen äußerst wichtig ist und das nun nicht durch einen Weltkonzern gefährdet werden darf. Auffällig ist, das die öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Kaliproduktion in Hessen und Thüringen bis 2039 festschreibt, die Wasserrahmenrichtlinie aber bereits 2015 schärfere Wasserqualitätsziele vorschreibt und lediglich zwei Verlängerungen dieser Frist á 6 Jahre gewährt – die Wasserziele müssten also deutlich früher erreicht werden, spätestens 2027. „Auch dieser Punkt erscheint mir vorschnell geklärt“, sagt Erika Mann. Erika Mann wird nicht nur in Brüssel, sondern auch in weiteren Gesprächen mit K+S darauf drängen, dass zügig technische und rechtliche Lösungen für das Problem gefunden werden, die eine Reduzierung der Abwasserbelastung tatsächlich und nachhaltig gewährleisten. Es sei begrüßenswert, dass der Konzern K+S die Abwasserbelastung im hessisch-thüringischen Kalirevier bis 2015 halbieren möchte, so Erika Mann, die angegebene Investitionssumme von bis zu 360 Mio. Euro dürfe aber nicht an den falschen Stellen eingesetzt werden. „Ökologisch und ökonomisch sinnvolle Techniken zur Schadstoffreduzierung und –entsorgung müssen den Vorrang vor einem Pipelinebau haben“, so Erika Mann. Maßstab muss hierbei der beste Stand der Technik sein. Mit den von K+S geplanten Fernpipelines hin zur Weser und Nordsee werde das Problem nur in andere Regionen verlagert und nicht gelöst. Zudem sei die Einleitung in die Nordsee ebenso rechtlich noch nicht geklärt. Erika Mann: „Wir müssen zukünftig mit Hilfe moderner Technik das Einleiten von Salzlaugen in Gewässer wie auch in wassertragende Erdschichten möglichst ganz vermeiden.“ Schon jetzt drängen ins Erdreich gepumpte Abwässer von K+S über Diffusion in die Werra und belasten so das Gewässer noch über Jahrzehnte zusätzlich zu den direkten Einleitungen. Hintergrund: Die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG gibt das Ziel eines „guten ökologischen Zustandes“ vor und enthält den Grundsatz, eine weitere Verschlechterung der Wasserqualität zu verhindern. Die Richtlinie umfasst eine Reihe von Verpflichtungen: * Schutz sämtlicher Gewässer (Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer) mit dem Ziel, in der Regel bis zum 22.12.2015 eine gute Wasserqualität (einen „guten Zustand“) zu erreichen, ergänzt um den Grundsatz der Verhinderung einer Verschlechterung des Zustands (Artikel 4); * Koordinierung von Verwaltungsvereinbarungen innerhalb einer Flussgebietseinheit (Artikel 3); * Erstellung von Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete und von Maßnahmenprogrammen zur Erreichung des Umweltziels eines guten Zustands bis zum 22.12.2009 (Artikel 11 und 13), die bis zum 22.12.2015 und darüber hinaus umzusetzen sind.

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