Auf der jüngsten Delegiertenversammlung der Arbeitsgemeinschaft 60 plus im SPD-Unterbezirk Hameln-Pyrmont wurde Günter Helweg bei den turnusmäßigen Vorstandswahlen mit großer Mehrheit wiedergewählt. 45 von 46 Delegierten (97,8 %) stimmten für den Fischbecker Günter Helweg.

Im Saal der Gaststätte Wesertal in Hessisch. Oldendorf-Fischbeck wurden die fünf Stellvertreter und Stellvertreterinnen Heinrich Hänsel (Hameln), Marianne Kallabis (Hameln), Erhard Krumm (Hess. Oldendorf), Manfred Ortlieb (Bad Münder) und Hans-Herbert Webel (Bad Pyrmont) ebenso einmütig gewählt. Vervollständigt wird der Vorstand durch 16 weitere Seniorinnen und Senioren aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont.

Zu den ersten Gratulanten gehörten die heimische Bundestagsabgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller und der Landtagsabgeordnete Ulrich Watermann. Unter dem Motto „Landtagswahl 2013: Zeit für den Wechsel!“hielt Ulrich Watermann dann auch sein Impulsreferat, das erwartungsgemäß im Zeichen der anstehenden Landtagswahl stand.

Sichtlich erfreut über sein gutes Abschneiden bei der Wahl war Günter Helweg, der die Arbeitsgemeinschaft bereits seit 2006 leitet. „Das sehr gute Ergebnis ist ein weiterer Ansporn für die Arbeit in den nächsten zwei Jahren. Die Arbeitsgemeinschaft 60 plus in Hameln-Pyrmont ist ein unverzichtbarer Aktivposten, dies werden wir im anstehenden Landtagswahlkampf erneut unter Beweis stellen und unseren Beitrag für die Ablösung von Schwarz/Gelb in Niedersachsen leisten“, so der Vorsitzende Günter Helweg kämpferisch.

Neben den Wahlen beschäftigte sich die Versammlung auch mit dem Öffentlichen Nahverkehr in Hameln-Pyrmont. Die Delegierten forderten in ihrem einmütig beschlossen Antrag die SPD-Fraktionen im Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont und in den Gemeinde- /Stadträten der Kommunen im Landkreis Hameln-Pyrmont auf, darauf hinzuwirken, dass neben den bedarfsorientierten Berufspendler- und Schülerverkehren alle Bürgerinnen und Bürger aus allen Orts- und Stadtteilen bzw. Ortschaften im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs täglich mindestens dreimal das Grundzentrum ihrer Kommune und das Mittelzentrum in Hameln erreichen können und darüber hinaus auch für die Dauer der Betriebszeiten des personengebundenen Schienenverkehrs entsprechende Anschlüsse von und zu den Bahnhöfen bestehen.

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