Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das ungarische Gesetz über den Umgang mit Auslandsspenden für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) für nicht konform mit EU-Recht erklärt. Johannes Schraps, heimischer Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Europaausschusses, äußert sich dazu:

"Die heutige Entscheidung des EuGH begrüße ich ausdrücklich. Das ungarische NGO-Gesetz verstößt laut des Urteils gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs und verletzt das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten. Außerdem hatte das Gesetz zu einer maßgeblichen Einschränkung für die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen in Ungarn geführt.

Das 2017 verabschiedete Gesetz sieht vor, dass NGOs, die finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten, diese bei ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Vor allem regierungskritische NGOs waren davon betroffen. Die Tatsache, dass dieses Gesetz nun ausgesetzt werden muss, ist ein großer Erfolg für die Rechtsstaatlichkeit in Europa.

Es ist nicht das einzige Urteil des EuGH gegenüber der ungarischen Regierung. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren bereits mehrfach gegen Ungarn. Zuletzt hatte der EuGH im Mai deutlich gemacht, dass die Transitlager für Asylbewerber an den ungarischen Grenzen gegen EU-Recht verstoßen.

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sollten in Europa nicht nur vom EuGH geschützt werden. Wir brauchen endlich einen funktionierenden Mechanismus für das Monitoring von Rechtsstaatlichkeit in Europa. Außerdem müssen Verstöße gegen EU-Recht durch eine Verknüpfung mit dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen endlich auch finanzielle Folgen haben. Die Pläne der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in diese Richtung sind deshalb ausdrücklich zu unterstützen."