„Die Rechte der Kinder und ihr Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung müssen unserer aller Anliegen sein.“ Das erklärte die Bundestagsabgeordnete der SPD Gabriele Lösekrug-Möller, die der Initiative des „Aktionsbündnis Kinderrechte“ gestern beigetreten ist. „Gerade juristisch müssen wir die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken.“ Denn noch immer steht die Aufnahme von Kinderrechten in das deutsche Grundgesetz aus und das trotz der bereits 1989 verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland am 5. April 1992 in Kraft trat.

Worum geht es? Gabriele Lösekrug-Möller beklagt, dass die Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtssprechung das Kindeswohl vernachlässigen. „Gerade die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden in Deutschland immer noch nicht genügend ernst genommen – und das gerade in Verwaltungsentscheidungen. Aber auch was die Erleichterung ihrer aktiven Beteiligung an politischen Prozessen betrifft, müssen wir handeln. Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ist dabei ein wichtiger Schritt. Denn so werden aus Kindern gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft und aus Kinderrechten Grundrechte.“

Kinderrechte sind wichtig, doch der juristische Weg allein reicht nicht aus. „Wir müssen darüber hinaus fortfahren, Kinder und Jugendliche über ihre Rechte zu informieren und ihnen Mut machen, diese auch wahrzunehmen.“