Die als Reaktion auf die Verbreitung des Covid19-Virus getroffenen Maßnahmen haben nicht nur eine große Auswirkung auf unser gesellschaftliches Leben, sondern auch auf die finanzielle Lage vieler Menschen und Betriebe.

Dort wo möglich, fordern wir als SPD-Kreistagsfraktion, die Not zu lindern und Ängste zu nehmen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Kommunen inklusive des Landkreises. Es ist nun nicht an der Zeit Kosten zu sparen, sondern als Staat Verlässlichkeit und Sicherheit zu geben. Auf Bundesebene und in den Ländern werden die Schuldenbremsen gelockert und Maßnahmen ergriffen, um die schlimmsten finanziellen Notlagen der Menschen aufzufangen.

Der Landkreis kann durch geeignete Maßnahmen zumindest in bestimmten Bereichen solche Notlagen verringern oder gar gänzlich verhindern. Daher fordern wir und beantragen,

  • dass für regelmäßig an oder über den Landkreis abgerechnete Leistungen, die nur aufgrund der Beschränkungen im Zuge der Corona-Maßnahmen nicht mehr erbracht werden können oder dürfen, zunächst weiterhin Zahlungen erfolgen.
    Betriebe des Sozialwesens, wie beispielsweise Dienstleister für Integrationshelfer*innen, Tagespflege-Eltern oder auch Reinigungsunternehmen sind durch die vorübergehende Schließung von öffentlichen Einrichtungen und dem ausgerufenen Kontaktverbot besonders betroffen. Ihnen ist es derzeit nicht möglich oder erlaubt, ihre Dienstleistungen durchzuführen. Da der Landkreis und die Kommunen aber ohnehin mit Zahlungen für jene Dienstleistungen gerechnet haben und im Normalfalle diese auch getätigt worden wären, sind diese vorübergehend auch ohne Gegenleistung weiterzuzahlen.
  • dass Forderungen und automatische Einzüge für defacto nicht durchführbare Leistungen des Landkreises und der Kommunen – insbesondere für die Kinderbetreuung in Krippen und Kitas – unverzüglich gestoppt werden. Dies betrifft auch im Voraus zu erbringende Zahlungen für Mensa-Essen oder ggfs. auch für Mahlzeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
  • dass die kreiseigenen Betriebe und Unternehmen regelmäßige Zahlungen an Subunternehmer und Geschäftspartner nicht aufgrund von Nichtleistung infolge der Corona-Maßnahmen aussetzen.
  • dass die Sparkasse Hameln-Weserbergland großzügig hinsichtlich Tilgungsaussetzung und Reduzierung von Überziehungskrediten handelt.

In Ermangelung zeitnaher Tagung von Kreistag oder Kreisausschuss sollte es eine kurzfristige (telefonische) interfraktionelle Abstimmung über zu ergreifende Maßnahmen geben. Die Bürger*innen und Unternehmen benötigen schnellstmöglich Sicherheit. Wann und wie Maßnahmen des Bundes und der Länder greifen, können im Einzelnen – gerade von Privatpersonen – nur schwer vorhergesagt werden. Deshalb ist ein schnelles und entschlossenes Handeln nötig. Wir appellieren auch an die Städte und Gemeinden ähnliche Maßnahmen zu erwägen.