Die jüngsten Ereignisse in Japan zeigen auf dramatische Weise, dass die Atomenergie bei allen Sicherheitsbestimmungen und Kontrollmechanismen für uns Menschen nicht beherrschbar ist.

„Mein Mitgefühl gilt der japanischen Bevölkerung, die der Gefahr eines Super-GAUs ausgesetzt ist und deren Land von Erdbeben und Tsunami schwer getroffen wurde“, erklärt Gabriele Lösekrug-Möller.

„Obwohl es nun vor allem darum geht, den Japanern zu helfen und sie bei der Suche nach Vermissten zu
unterstützen, muss die Bundesregierung ihren Ausstieg aus dem Atomausstieg rückgängig machen!“

Dazu hatte Lösekrug-Möller gemeinsam mit 211 anderen Abgeordneten von SPD und Grünen bereits am
28. Februar Verfassungsklage gegen die schwarz-gelbe Laufzeitverlängerung eingereicht.

LöMö: „Es war unverantwortlich, die Laufzeiten zu verlängern, ohne die Fragen der Sicherheitsstandards in dann über 50 Jahre alten Meilern oder die Durchsetzung rechtlich geregelter Nachrüstungen geklärt zu haben.“

Die Normenkontrollklage der rot-grünen Abgeordneten bemängelt eine materielle und eine formelle Verfassungswidrigkeit. Ersteres wird begründet durch die Schutzpflichtverletzung der Regierung durch die Laufzeitverlängerung: Nach der ständigen Rechtsprechung zum Atomgesetz muss laut Verfassungsgericht die bestmögliche Schadensvorsorge auf dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gewährleistet sein. Rot-grün hatte diesen Schutzauftrag durch die Begrenzung der Kraftwerkslaufzeiten erfüllt. Durch deren
Aufhebung werden Probleme wie die Nachrüstung der alternden AKW bzw. die Möglichkeit dazu erneut akut. „Da diese Probleme nicht gelöst worden sind, ist die bestmögliche Schadensvorsorge nicht mehr gewährleistet und das Atomgesetz mit der Laufzeitverlängerung somit verfassungswidrig“, sagt Lösekrug-Möller weiter.

Die formelle Verfassungswidrigkeit beklagen die Abgeordneten, weil die Bundesregierung den Bundesrat in dem Verfahren um das neue Gesetz außen vor gelassen hat. Das Gesetz regelt die Verwaltungsaufgabe der Aufsicht der Kernkraftwerke; diese Aufgabe wird durch die Neuregelung nun aber erweitert. „Die Novelle des Atomgesetzes ist außerdem zustimmungspflichtig“, erklärt LöMö, „weil die neuen Restlaufzeiten ganz neue Nachrüstungsaufgaben mit sich bringen und die bisherige Atomaufsicht dadurch wesentlich verändert wurde.“

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