Schraps (SPD): „Einführung elektronischer Wertpapiere. Die Digitalisierung des Finanzplatzes Deutschland wird vorangetrieben.“
Heute hat der Deutsche Bundestag dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren zugestimmt. Zentraler Bestandteil ist die Einführung von Wertpapieren in elektronischer Form.
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und zuständiger Berichterstatter im Finanzausschuss Johannes Schraps erklärt dazu: „Mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren modernisieren wir das Wertpapierrecht. Wir schaffen einen rechtssicheren Rahmen für technologische Innovationen im Wertpapierbereich. Die Papierurkunde wird durch die Eintragung von Wertpapieren in ein elektronisches Register ersetzt. Künftig kann für die Begebung von Wertpapieren die Blockchain-Technologie genutzt werden. Diese ermöglicht es, dass Besitzverhältnisse dezentral auf verschiedenen Rechnern eindeutig verschlüsselt und rechtssicher abgebildet werden. Die Verbriefung als Urkunde wird damit auf die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts umgestellt.
Als erster Schritt können nunmehr Schuldverschreibungen und bestimmte Investmentfondsanteile als elektronische Wertpapiere begeben werden. In den Beratungen haben es die Koalitionsfraktionen erreicht, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes als nächstes auf Kryptofondsanteile erweitert wird. Mit dem Gesetz besteht nur ein rechtssicherer Rahmen um Schritt für Schritt weitere Wertpapiere in elektronischer Form zuzulassen.“