Mehr als 1 Millionen Euro zur Anschaffung mobiler Endgeräte fließen in den Landkreis Hameln-Pyrmont
Die Corona-Pandemie hat den Alltag fast aller Menschen teils nachhaltig geprägt und verändert. Die Auswirkungen und Folgen hallen bis heute nach und werden uns weiter begleiten.
Besonders deutlich geworden ist das in den vergangenen Monaten im Bereich der Bildung. Schulen waren wochenlang geschlossen, Schülerinnen und Schüler konnten lange Zeit weder regelmäßig noch wie gewohnt am Unterricht teilnehmen und lernen. Trotzdem bleibt die gute und stringente Vermittlung der Unterrichtsinhalte für den weiteren Schulweg der Schülerinnen und Schüler nicht unwichtig. Digitale Bildung ist hier das Schlüsselwort.
„Die Krise hat zwei Tatsachen hierbei sehr deutlich gemacht: Erstens haben wir im Bereich der Digitalen Bildung noch viel Nachholbedarf und zweitens verstärkt diese Art des Lernens die sozialen Unterschiede innerhalb der Schülerschaft noch zusätzlich, da die Unterstützung zuhause oder die Ausstattung mit der nötigen Hardware gravierend unterschiedlich sein kann“, so die beiden SPD-Politiker Johannes Schraps und Uli Watermann.
Die Bundesregierung und die Länder hatten daher unter anderem beschlossen, 500 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ohne Gerät bereitzustellen. Mit der Veröffentlichung der entsprechenden „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder“ konnten die Schulträger die Mittel für die schulgebundenen mobilen Endgeräte in den vergangenen Wochen bereits beantragen. Auch im Landkreis Hameln-Pyrmont haben die kommunalen Schulträger hiervon aktiv Gebrauch gemacht. So wurden für die Anschaffung mobiler Endgeräte Förderanträge vom Flecken Aerzen (über 15.047,00€), der Stadt Bad Münder am Deister (über 26.696,00€), der Stadt Bad Pyrmont (über 95.175,00€), der Gemeinde Emmerthal (über 13.243,00€), der Stadt Hameln (über 414.319,00€), der Stadt Hessisch Oldendorf (über 30.613,00€), dem Flecken Salzhemmendorf (über 10.314,00€) sowie dem Landkreis Hameln-Pyrmont (über 398.871,00€) gestellt. „Wir sind tatsächlich sehr froh, dass Bundes- und Landesregierung das Geld zur Verfügung stellen, dass es möglich macht, dass diese Anträge nun auch im beantragten Rahmen bewilligt wurden. Damit fließen insgesamt mehr als 1 Million Euro zur Anschaffung mobiler Endgeräte in die Schulen unseres Landkreises“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps.
Das „Sofortausstattungsprogramm“ für mobile Endgeräte ist eine Ergänzung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Die Finanzmittel wurden nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. „Das Land Niedersachsen hat nach dieser Verteilung rund 47 Millionen Euro vom Bund erhalten und ergänzt diese Summe um einen Landesanteil von 10 Prozent, also nochmals rund 4,7 Millionen Euro. Damit steht im Land Niedersachsen für die Anschaffung mobiler Endgeräte ein Gesamtfördervolumen in Höhe von rund 52 Millionen Euro zur Verfügung“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Uli Watermann.
Die beiden SPD-Politiker halten die Investition in die Anschaffung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler für richtig angelegtes Geld. „Ohne Zweifel ist das eine Zukunftsinvestition. Bereits heute finden Leben, Arbeit, Freizeit und Alltag zu einem ganz wesentlichen Teil digital statt. Dass sich auch die Schulen endlich dafür rüsten, ist vielleicht im Kern etwas spät, aber folgerichtig und ohne Alternative. Auch Bildung muss digital stattfinden, das zeigt sich nicht erst durch die Corona-Pandemie“, ist Schraps überzeugt. Gerade die Tatsache, dass mit dem Geld in erster Linie Kindern geholfen werden kann, die von Haus aus nicht über entsprechende Ausstattung verfügen, macht den sozialen Aspekt innerhalb dieser Förderung besonders deutlich und die Investition damit wirklich sinnvoll. „Es ist und bleibt unsere politische Aufgabe, unsere Kinder und Enkelkinder durch möglichst gute und auch gleiche Bedingungen auf ihr Leben vorzubereiten. Gleichwertige Bildungschancen sind ein entscheidender Punkt dabei und diese Förderung damit ein Schritt in die richtige Richtung“, ergänzt Watermann.
Förderfähig waren alle entsprechenden Anschaffungen frühestens seit Beginn der Schulschließungen am 16. März 2020 und die spätestens bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden. Eine Antragstellung war bis zum 31.8.2020 möglich.