Einführung des Flexi-Rentengesetzes zeigt Wirkung: Neuer Tarifvertrag für die Beschäftigen des Metallhandwerkes in Niedersachsen könnte bundesweit Modellcharakter bekommen.
Gabriele Lösekrug-Möller und Johannes Schraps, beide SPD, begrüßen den neuen Tarifvertrag für die Beschäftigen des Metallhandwerkes und des Land- und Baumaschinentechnikerhandwerks in Niedersachsen als wegweisend.
Der Tarifvertrag, der für die 40.000 Beschäftigen des Metallhandwerkes und des Land- und Baumaschinentechnikerhandwerks in Niedersachsen beschlossen wurde, ermöglicht es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern früher in den Ruhestand zu gehen und Einbußen bei der Rente zu verhindern.
Der heimische Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps erklärt: „Ich freue mich, das die IG Metall und die zuständigen Arbeitgeberverbände die neuen Regelungen nach dem Flexi-Renten-Gesetz nutzen und diese wegweisende Einigung erreicht haben. Nicht in jeder Branche, ist aus es körperlichen Gründen möglich, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten.
Die neue Vorsitzende der Rentenkommission der Bundesregierung Gabriele Lösekrug-Möller: „Das Flexi-Renten-Gesetz, dass ich noch in der letzten Legislatur im Bundestag mitbeschlossen habe, wirkt. Die Tarifpartner nutzen den von uns geschaffenen Rahmen für einen flexiblen Renteneintritt, der sich an den Bedürfnissen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer anpasst.“
Hintergrund: In der Vereinbarung verpflichten sich die Arbeitgeber, monatlich 50 Euro als Zusatzbeitrag für Beschäftigte in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Die Regelung gilt auf Antrag für Beschäftigte ab dem 50. Lebensjahr. Mit einem freiwilligen Zusatzbeitrag von mindestens 50 Euro pro Monat können auch die Beschäftigten selbst etwas für ihre Rente tun. Das Ergebnis: Die Abschläge sinken bei vorzeitigem Renteneintritt, beziehungsweise die Rente steigt bei Beschäftigung bis zum regulären Renteneintritt. Dieser Tarifabschluss könnte wegweisenden Modellcharakter für das gesamte Bundesgebiet bekommen.