Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat das polnische Gesetz zur Disziplinierung der Richter für nicht konform mit EU-Recht erklärt. Johannes Schraps, heimischer Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Europaausschusses, äußert sich dazu:

"Ich begrüße ausdrücklich die heutige Entscheidung des EuGH. Das polnische Disziplinierungsgesetz verstößt gegen die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit von Richtern und ist weder mit dem EU-Recht noch mit den Grundwerten der Europäischen Union zu vereinbaren.

Das Vorhaben der Regierungspartei PiS sieht vor, dass Richter künftig mit Geldstrafen, Herabstufung oder sogar Entlassung rechnen müssen, wenn sie Rechtswirksamkeit oder Entscheidungen eines anderen Richters, eines Gerichts oder einer Kammer in Frage stellen. Die Tatsache, dass dieses Gesetz nun ausgesetzt werden muss, ist ein Erfolg der europäischen Demokratie.

Dies ist bereits das zweite Urteil des EuGH binnen weniger Tage, das die Politik der polnischen Regierung betrifft und für rechtswidrig gegenüber dem gemeinsamen EU-Recht er-klärt. Das Urteil des EuGH vom 2. April 2020 bestätigte, dass Polen, Ungarn und Tschechien gegen EU-Recht verstießen, als sie sich der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union auf Beschluss der EU-Innenminister im Jahr 2015 widersetzten.

Auch die Entscheidung der Regierungsmehrheit im Sejm, die Präsidentschaftswahlen zu verschieben und als eine Briefwahl stattfinden zu lassen, ist weder im Zustandekommen noch in der vorgesehenen Art und Weise mit demokratischen Grundsätzen zu vereinbaren. All das zeigt uns erneut deutlich, dass wir Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa dringend schützen müssen. Die Verankerung eines Rechtsstaatsmechanismus im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2021-2027 ist dabei ein entscheidender Schritt".