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Ordentlicher Parteitag

Der (ordentliche) Unterbezirksparteitag ist das oberste Organ des Unterbezirks. Auf Einberufung des Unterbezirksvorstandes findet dieser alle zwei Jahre statt.


Zusammensetzung

Der Unterbezirksparteitag setzt sich aus
1. 100 von den Ortsvereinen gewählten Delegierten,
2. aus den Mitgliedern des Unterbezirksvorstandes und
3. den festgelegten Delegierten der (aktiven) Arbeitsgemeinschaften zusammen.

Mit beratender Stimme nehmen am Unterbezirksparteitag u.a. teil:

1. die im Bereich des Unterbezirks gewählten Mitglieder der Bundestags- und Landtagsfraktion und der Mitglieder des Europäischen Parlaments;
2. die RevisorenInnen;

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Unterbezirksparteitages gehören u.a.:

1. Entgegennahme der Berichte a) des Unterbezirksvorstandes, b) des für das Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitgliedes / Schatzmeister/in, c) der RevisorInnen.
2. Beschlussfassung über die Berichte zu 1 a);
3. Entlastung des Vorstandes in Finanzangelegenheiten;
4. Beschlussfassung über die Parteiorganisation des Unterbezirks und alle das Parteileben berührende Fragen;
5. Wahl des Unterbezirksvorstandes, der RevisorInnen und der Schiedskommission beim Unterbezirk.
6. Wahl von Delegierten des Unterbezirks zu Parteitagen.
7. Wahl der Mitglieder des Bezirks- und Landesparteirates.
8. Beschlussfassung über die gestellten Anträge.


Darüber hinaus kann ein außerordentlicher Unterbezirksparteitag einberufen werden:

* auf Beschluss des Unterbezirksparteitages;
* auf Beschluss des Unterbezirksvorstandes, der mit 3/4-Mehrheit gefasst sein muss;
* auf Antrag von mindestens 1/4 der Ortsvereinsvorstände;
* auf Antrag von 10 % der Mitglieder des Unterbezirks.