Mit rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Bundestag heute mit einem weiteren Gesetz zur Ent-lastung von Ländern und Kommunen entschieden. Mit dem Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kom-munen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich.

Die SPD-Fraktion hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, einen Verteilungsschlüssel zu finden, der gezielter strukturschwache Kommunen entlastet. Dies scheiterte aber an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die Länder haben durchgesetzt, dass eine Milliarde Euro von den insgesamt 5 Mrd. über die Länderhaushalte fließt. Nun sind sie in der Pflicht, diese Milliarde ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben. Die SPD-Fraktion hat im Haushaltsausschuss einen Beschluss erwirkt, der die Bundesregierung dazu verpflichtet, über die Verwendung der Mittel in den Ländern zu berichten. Wir werden überprüfen, ob die Länder ihr Versprechen halten.

Mit dem Gesetz haben wir außerdem eine jährliche Integrationspauschale von je 2 Mrd. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder beschlossen, sowie die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge für die Jahre 2016 bis 2018.

Die Kommunen leisten einen wesentlichen Anteil der Integrationsarbeit. Insofern sollten die Länder ihre Kommunen an der Integrationspauschale beteiligen. Die Länder sind verantwortlich für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Das gilt auch für die Integrationskosten. Der Bund hat seinen Beitrag dazu geleistet.