Nach langen und intensiven Debatten und Beratungen tritt am 06.08.2016 das neue Integrationsgesetz in Kraft.

„Die Integration auf dem Arbeitsmarkt ist einer der Schlüssel für gesellschaftliche Integration“ so Gabriele Lösekrug-Möller MdB und Parlamentarische Staatssekretärin. Das gelte für alle Menschen, die zu uns kommen und bei uns leben wollen. Auch für Flüchtlinge. Aus diesem Grund wird befristet für drei Jahre bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie bei Geduldeten die so genannte Vorrangprüfung ausgesetzt.

Damit entfällt ein bürokratischer Vorgang mit dem bisher geprüft wurde, ob aus Deutschland oder der Europäischen Union geeignete Kräfte für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Bisher gab es schon eine Ausnahme für Mangelberufe wie zum Beispiel in der Pflege. In Absprache mit dem jeweiligen Bundesland sind nun viele Arbeitsagenturbezirke von diesem Aufwand befreit. Dies sind insbesondere jene, bei denen über einen langen Zeitraum Vorrangprüfungen nicht zu Einschränkungen führten. „Ich freue mich besonders, dass auch im Arbeitsagenturbezirk Hameln mit den Geschäftsstellen in Bad Pyrmont, Holzminden, Rinteln und Stadthagen, sowie im Arbeitsagenturbezirk Göttingen mit der Außenstelle in Uslar die neue Regelung zum Tragen kommt“ so Gabriele Lösekrug-Möller.

Die Abschaffung der Vorrangprüfung und weiteren Maßnahmen wie der gezielten Förderung der Berufsausbildung und der Duldung von Flüchtlingen während der gesamten Ausbildungsdauer bilden einen Grundstein der Integration und markieren einen Neustart auf dem Arbeitsmarkt.